Corona-News zum Schulstart 2021/2022

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr und wir hoffen, dass wir alle gut erholt ins neue Schuljahr starten können. Die Pandemie ist noch nicht vorüber und auch in diesem Schuljahr werden pandemiebedingte Herausforderungen auf uns alle zukommen. Mit diesem Bewusstsein wünsche ich Ihnen und allen Schülerinnen und Schülern einen guten und gesunden Start in das neue Schuljahr.

  1. Unterricht nach Plan
    Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Hygienevorschriften
    Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  3. Schnelltests
    Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz (genesen oder geimpft) müssen nicht getestet werden. In den weiterführenden Schulen finden die Antigen-Selbsttests Anwendung.
  4. Maskenpflicht
    Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
    Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
  5. Veranstaltungen
    Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtigen Regeln entsprechend.
    – das Tragen von Masken,
    – Einhaltung von Mindestabständen,
    – die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden.
  6. Schulfahrten
    Schulfahrten (Inland) können durchgeführt werden, wenn die infektiologische Entwicklung und Verhältnisse am Standort der Schule und im Zielgebiet dies zulassen. Sie finden unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.
  7. Staffelung des Unterrichtsbeginns
    Bis zum Ende des Schuljahres kann der Unterricht zwischen 7.00 h und 9.00 h gestaffelt beginnen. An der Realschule Hepel behalten wir den gestaffelten Zeitplan (5- 7 ab 7.55 h, 8-10 ab 8.00 h) bei.
  8. Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands
    Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Die Kontrolle, ob die Einreisebestimmungen durch die Schülerinnen und Schüler eingehalten wurden, obliegt nicht den Schulen und Schulaufsichtsbehörden.
  9. Luftfilter
    Das Land stellt den Schulträgern und weiteren Trägern für mobile Luftfiltergeräte bis zu 90,4 Mio. Euro für Schulen (…) zur Verfügung.
  10. Impfungen für Kinder und Jugendliche
    Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Die Jugendlichen können in den Impfzentren geimpft werden.

Das Gesundheitsamt Gummersbach bietet an, an unserer Schule ein mobiles Impfzentrum einzurichten. Alle Eltern, die ihre Kinder vor Ort impfen lassen wollen, teilen das bitte den Klassenlehrern bei der Elternpflegschaftssitzung mit! (Abfrage).

  1. Bewegungsförderung in der Lebenswelt Schule
    Bewegung, Spiel und Sport leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialemotionalen Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern. Insbesondere in der Pandemiesituation sollen Möglichkeiten dieser positiven Einflussnahme auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in den Schulen bewusst ausgeschöpft werden.
  2. Zeit des Ankommens
    In den ersten Schulwochen sollen die Schülerinnen und Schüler in der Schule Zeit für das „Ankommen und Aufholen“ bekommen. In dem ersten Monat werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Aus der Zeit des Ankommens entwickeln sich nach und nach wieder vertraute Lern- und Leistungssituationen. Ab Ende August kann ein Übergang zum unterrichtlichen Schulalltag, der auch Leistungsüberprüfungen und Klassenarbeiten beinhaltet, erfolgreich gelingen.
  3. Lernrückstände aufarbeiten – Extra Zeit lernen

Um während der Pandemie entstandene Lernrückstände abzubauen, stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 430 Millionen Euro zur Verfügung. Wir bieten in Zusammenarbeit mit der Schülerhilfe Gummersbach die „Extra-Zeit Lernen“ an. Hier können Schülerinnen und Schüler ihre Lernrückstände aufarbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung