Liebe Eltern,
rechtzeitig vor Schuljahresbeginn hat die neue Schulministerin den Schulen ein Handlungskonzept Corona zur Verfügung gestellt. Dies möchte ich Ihnen in gekürzter Form an die Hand geben.

Seit zweieinhalb Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus weiter Bereich des (Schul-) Alltags. Die Coronapandemie ist auch in diesem Jahr noch nicht vorbei, wir müssen von einem weiteren Anstieg der Zahlen ausgehen.

Eigenverantwortung, Schulbesuch möglichst symptomfrei, Empfehlen zum Tragen einer Maske
Um eine Infektion zu vermeiden, empfiehlt es sich, in eigener Verantwortung auf bewährte Schutzmaßnahmen zurückzugreifen. Regelmäßiges Händewaschen und das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude werden empfohlen. Beim Schülertransport in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Am ersten Schultag (10.08.2022) erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.

Ihr Kind sollte möglichst nur symptomfrei (ohne Anzeichen einer Erkältung) zur Schule kommen. Eltern können und sollen ihr Kind künftig anlassbezogen zu Hause testen, wenn es Erkältungssymptome zeigt oder wenn es Kontakt zu einer infizierten Person hatte.

Jedes Kind erhält zu Schuljahresbeginn 5 Antigenselbsttests für die häusliche Anwendung.

Die Testungen in der Schule werden nur noch ausnahmsweise durchgeführt, und zwar, wenn bei einem Kind offenkundig Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen.

 

Umgang mit positiven Testergebnissen, Quarantäne

Im Falle von positiven Testergebnissen greifen die Vorgaben der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung. Die Eltern benachrichtigen umgehend die Schule. Fehlzeiten aufgrund von Corona gelten als entschuldigt.

Infizierte Personen müssen sich nach wie vor isolieren. Die Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die noch keinen positiven Testbefund hatten, entfallen. Bei einem positiven Corona-Schnelltest besteht immer die Verpflichtung, sich einem Bürgertest zu unterziehen. Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ mit einem Bürgertest (!) nach fünf Tagen beendet werden.  Ansonsten dauert die Quarantäne grundsätzlich 10 Tage.

 

Hinweise zum Distanzunterricht

Präsenzunterricht ist für die Entwicklung der Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Sollte in der Schule jedoch bei krankheitsbedingter Abwesenheit von Lehrerinnen und Lehrern kein Vertretungsunterricht angeboten werden können, werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler in bewährter Weise über die Plattform TEAMS auf Distanz unterrichtet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Angela Harrock (Schulleiterin)