Corona- News vom 11.02.2021
Trotz der erfreulichen Entwicklung beim Pandemiegeschehen müssen mögliche Schritte zur Öffnung von Schulen besonnen und vorsichtig erfolgen.
Regelungen für die Abschlussklassen Stufe 10: Präsenzunterricht ab dem 22.02.21
Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen (ZP 10) bzw. vor dem Mittleren Schulabschluss stehen, wird ab dem 22.02.21 eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Unsere Klassen 10a, b, c kommen wieder in die Schule. Der Präsenzunterricht ist grundsätzlich auch in voller Klassenstärke möglich. Dies können wir aufgrund unseres guten Hygienekonzepts verantworten.
Ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden, entscheiden wir kurzfristig.
Regelungen für Stufen 5-9: Distanzunterricht bis auf Weiteres
Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5-9 werden auch nach dem 22.02.21 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
Für Kinder der Stufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Schülerinnen und Schüler der Stufe 7-9 bekommen auf Initiative der Schulleitung das Angebot, ihre Aufgaben in der Schule zu erledigen, wenn sie zu Hause nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können (erweiterte Betreuung).
Regelungen für den Sportunterricht
Auch im Fach Sport findet der Unterricht grundsätzlich statt. Er soll, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden. Beim Sportunterricht in der Halle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Daueranstrengung soll auf das Tragen eines Schutzes verzichtet werden.
Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in Schule
Schutzmasken nach dem FFP-2 Standard wurden durch den Schulträger ausgeliefert und stehen für alle Lehrkräfte und sonstiges Personal zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Präsenztag. Das Angebot für Lehrkräfte, sich testen zu lassen, wird erweitert auf zwei Tests pro Woche bis zu den Osterferien.
Verschiebung von VERA 8
Die Lernstanderhebungen, die im Zeitraum vom 02.03. bis zum 19.03.21 durchgeführt werden sollten, werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
Reduzierung der Zahl der Klassenarbeiten
Die vorgeschriebene Zahl der Klassenarbeiten wird in diesem Jahr reduziert, Dazu wird in Kürze eine Änderung der APO SI, §6, erlassen. Im zweiten Halbjahr sind nur zwei „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser Leistungen.
Berufliche Orientierung
Praktika in Stufe 9 und Berufsfelderkundungen in Stufe 8 finden nicht statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Eltern und der Betrieb schriftlich ihr Einverständnis erklären, können Praktika in Stufe 9 in Präsenzform genehmigt werden. An ihre Stelle treten Standardelemente in digitalen Formaten.
Einerseits zeigt die Entwicklung der Pandemie, dass die Zahl der Neuinfizierten zurück geht. Andererseits gibt es eine Virus-Mutation, die sich schnell verbreitet und gefährlich ist. Deshalb mahnt die Landesregierung zur Vorsicht.
Der Distanzunterricht wird zunächst bis zum 12.02.21 fortgesetzt. Die Schulen bleiben geschlossen.
Klassenarbeiten werden nicht geschrieben.
Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab Montag, dem 11. 01. 2021
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Zunächst wünschen wir Ihnen und euch allen ein gutes neues Jahr 2021, Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit!
Laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz werden alle Schüler bis zum 31.01.2021 zu Hause unterrichtet. Anhaltend hohe Infektionszahlen sowie Ungewissheit über die Ausbreitung der Virus-Mutation machen es erforderlich, dass wir Kontakte vermeiden und in den Unterricht auf Distanz gehen.
Der Unterricht auf Distanz beginnt für alle Schülerinnen und Schüler am Montag, 11.01.2021 ab 7.55 h.
Alle Schulen bieten ein Betreuungsangebot an. Die Aufsicht führt jedoch keinen Unterricht durch! Sollten Sie ein Betreuungsangebot wünschen, melden Sie bitte telefonisch Ihre Kinder in der Schule bis Freitag, 08.01.21 an.
Es werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Laut den Vorgaben für den Distanzunterricht können aber Leistungsnachweise eingefordert werden.
Für den Distanz-Unterricht ab Montag, 11.01.21 gelten folgende Regelungen:
1) Wir führen Unterricht nach dem Stundenplan (siehe UNTIS) von 7.55 h -13.15 h durch.
2) Zu Beginn jeder (!) Stunde kontrollieren die Lehrkräfte die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler, die melden sich kurz mit einem „Hallo / Guten Morgen“ an.
3) Die Lehrkraft teilt die Aufgabe für die Stunde mit. Die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen können auch Wochenplanaufgaben bekommen.
4) Am Ende der Stunden senden die Schülerinnen und Schüler erste Ergebnisse, die die Lehrkraft zur Kenntnis nimmt bzw. zur Bewertung heranzieht. Hausaufgaben können auch nachmittags bis. ca. 17.00 h gesendet werden.
5) Die Lehrkraft steht während der Unterrichtsstunde für Fragen der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
6) In der Zeit zwischen 17.00 h bis 7.55 h des Folgetages respektieren wir unsere Freizeit bzw. unsere Privatsphäre.
7) Der Unterricht auf Distanz wird sowohl über den UNTIS Messenger als auch über Microsoft Teams durchgeführt.
Bei Problemen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in den Distanzunterricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitungsteam
Schutzmaßnahmen an der Realschule Hepel
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Die Entwicklung des Infektionsgeschehens macht es weiterhin erforderlich, dass in der Schule verschiedene Hinweise und Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beachtet werden müssen.
- Richtiges Lüften
Das Umweltbundesamt hat eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet, um das Risiko zu reduzieren, sich mit dem Corona Virus zu infizieren.
Die Empfehlungen lauten:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Da die Temperaturen im Herbst/ Winter nun sinken werden, empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern, sich im Unterricht stets warm anzuziehen.
- Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das ständige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, im Unterricht, im Gebäude und auf dem Schulhof.
- Verhalten bei Symptomen einer Krankheit
Sollte Ihr Kind Erkältungssymptome zeigen, darf es die Schule zunächst nicht besuchen. Bitte beobachten sie ihr Kind 48 Stunden, ob es weitere typische Symptome einer Erkrankung mit COVID 19, wie z.B. Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Verlust des Geschmackssinns, … entwickelt. Wenn ja, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf. Wenn nicht, darf Ihr Kind wieder die Schule besuchen.
Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht Symptome entwickeln, müssen sofort den Klassenraum verlassen und im Sanitätsraum darauf warten, von den Eltern abgeholt zu werden. Die Eltern werden gebeten die Krankheitssymptome von einem Arzt untersuchen lassen.
Darüber hinaus gelten auch weiterhin die vereinbarten Maßnahmen, wie Einbahnstraßenregelung, versetzte Anfangszeiten und versetzte Pausenzeiten.
Ihre/ Eure Schulleitung
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